Tarife

Info und Tarife für ärztliche Behandlungen


Als Wahlarztordination können wir Ihnen höchste Qualitätsstandards, medizinische Fachkompetenz sowie neueste technische Ausstattung in einer entspannten und angenehmen Wohlfühlatmosphäre und vor allem viel Zeit bieten.


Der Wahlarzt erhält sein Honorar direkt vom Patienten. Es gilt die freie Honorarvereinbarung. Sie werden gebeten, das Honorar im Anschluss an Ihre Untersuchung in bar oder mit Bankomatzahlung bei der Sprechstundenhilfe zu begleichen.


Sie erhalten eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie zur teilweisen Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Auf Wunsch übernehmen wir die Einreichung gerne für Sie.

Rückerstattung


Für alle ärztliche Leistungen, die die Krankenkassen auch den Kassenärzten entgelten, wird Ihnen der Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes rückerstattet. (Im Regelfall 80% des Kassentarifs)

Leider ist die Höhe der Rückerstattung nicht vorhersehbar und erfahrungsgemäß selbst in ähnlichen Fällen oft unterschiedlich.

Haben Sie im laufenden Quartal schon einen Gynäkologen mit Kassenvertrag konsultiert, erfolgt keine Refundierung.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel abgeschlossen haben, können Sie Ihre Rechnung nach Einreichung und Rückerstattung durch die Krankenkasse bei Ihrer Zusatzversicherung geltend machen.

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